Die Grundschulförderklasse wird zur Juniorklasse
Die Juniorklasse ist, wie die Grundschulförderklasse auch, ein zusätzliches Schuljahr vor der ersten Klasse. Sie ist ein Lernangebot, das Kinder mit einem besonderen Förderbedarf beim Übergang von der Kita in die Grundschule unterstützt.Die Zurückstellung erfolgt in Absprache mit den Eltern, der Kita, der Kooperationslehrkraft, der Schulleitung und dem Gesundheitsamt.
Kinder in der Juniorklasse lernen in einem überschaubaren Rahmen, haben mehr Zeit, um Grundlagen zu festigen, Lernstrategien zu entwickeln und Selbstvertrauen aufzubauen. Das Programm fördert gezielt Kinder, die zwar schulpflichtig sind, aber noch Entwicklungsbereiche wie Sprache, motorische Fähigkeiten, kognitive Fertigkeiten oder soziale Kompetenzen weiterentwickeln möchten, um erfolgreich am Unterricht der ersten Klasse teilnehmen zu können. Am Ende des Jahres sollen die Kinder gut vorbereitet und motiviert in die Klasse 1 wechseln können.
Die Juniorklasse umfasst 25 Unterrichtsstunden pro Woche. Alle Lernprozesse werden sprachsensibel gestaltet, damit Kinder bestmöglich gefördert und in ihrer individuellen Entwicklung gestärkt werden.
Auch Kinder mit einer nichtdeutschen Herkunfts- oder Familiensprache können eine Juniorklasse besuchen, wenn ihr Förderbedarf über das reine Erlernen der deutschen Sprache hinausgeht. Bei neu zugewanderten Kindern, deren Unterstützungsbedarf hauptsächlich auf geringen Deutschkenntnissen beruht, ist in der Regel eine Vorbereitungsklasse oder eine ergänzende Sprachförderung vorgesehen.
Mit dem Ausbau des Programms (ab dem Schuljahr 2028/2029) wird der Besuch der Juniorklasse für bestimmte Kinder verpflichtend, um Chancengerechtigkeit und stabile Lernwege für alle zu fördern.
Ob der Besuch einer Juniorklasse sinnvoll ist, wird im Rahmen der Schulanmeldung sorgfältig geprüft. Grundlage ist eine Gesamtbetrachtung des Entwicklungsstandes des Kindes. Dabei können unter anderem die Ergebnisse der Einschulungsuntersuchung sowie die Beobachtungen der Kooperationslehrkraft und gegebenenfalls der Sprachförderkraft berücksichtigt werden. Bei Bedarf kann die Schule das Kind zu einer zusätzlichen pädagogischen Einschätzung einladen oder ein Gutachten des Gesundheitsamtes einholen.